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   VGH Baden-Württemberg, 02.09.2004 - 1 S 1883/03   

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https://dejure.org/2004,5263
VGH Baden-Württemberg, 02.09.2004 - 1 S 1883/03 (https://dejure.org/2004,5263)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.09.2004 - 1 S 1883/03 (https://dejure.org/2004,5263)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. September 2004 - 1 S 1883/03 (https://dejure.org/2004,5263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisungsschutz; Scheinehe; Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft; Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen einer Scheinehe als Ausweisungsgrund; Ausweisungsschutz auf Grund ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen bei Erlass der Ausweisungsverfügung und Rücknahmeverfügung; Unzureichende Substantiierung des Zeugenbeweises entgegen einer vermuteten Scheinehe; ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; AuslG § 45 Abs. 2; ; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 1315 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 1353 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht, Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis - Rücknahme, Ausweisung, Ausweisungsschutz, sog. Scheinehe, Falschangaben, eheliche Lebensgemeinschaft, Beistandsgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht, Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis - Rücknahme, Ausweisung, Ausweisungsschutz, sog. Scheinehe, Falschangaben, eheliche Lebensgemeinschaft, Beistandsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 121 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2004 - 1 S 1883/03
    Die danach gegebene Verwirklichung des Straftatbestandes in § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG stellt als vorsätzliche Straftat einen nicht nur geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, InfAuslR 1997, 63).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2004 - 1 S 1883/03
    Art. 6 GG vermittelt aufenthaltsrechtlichen Schutz jedoch nur dann, wenn außer dem formalen rechtlichen Band der Ehe eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Eheleuten besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.5.1987, BVerfGE 76, 1).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2004 - 1 S 1883/03
    Außerdem ist der Ausländer, der sich nach vorangegangener "Scheinehe" im laufenden ausländerrechtlichen Verfahren über seine Ausweisung auf den besonderen Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG beruft, für seine Behauptung, dass er nunmehr mit seiner Ehefrau eine eheliche Lebensgemeinschaft führt, "materiell beweisbelastet" (vgl. BVerfG, 1.Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5.5.2003, BayVBl. 2003, 626).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - 17 B 548/06

    Ausländerrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Täuschung der

    vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 2. September 2004 - 1 S 1883/03 -, VBlBW 2005, 145.

    vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 2. September 2004, a.a.O. und Armbruster, a.a.O.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, DVBl 2003, 1260, VGH Baden-Württ., Urteil vom 2. September 2004, a.a.O. und Armbruster, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 S 877/05

    Rechtsschutzinteresse an vorläufigem Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendenden

    Soweit es dies damit begründet, der Antragsteller habe sich inzwischen auf die prozessuale Situation einstellen können, ist darauf zu verweisen, dass im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG nicht das Motiv für die Eingehung der Ehe maßgeblich ist, sondern vielmehr allein, ob die Ehegatten (inzwischen) die dem Bild einer Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2004 - 1 S 1883/03 -, VBlBW 2005, 145; Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -, InfAuslR 2000, 385).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2005 - 6 A 11184/05

    Afghanistan, Taliban, Verfolgungszusammenhang, Vorverfolgung, Kommunisten, DVPA,

    Eine beachtlich wahrscheinliche Gefährdung für ­ wie der Kläger zu 1) - bloße Anhänger des früheren kommunistischen Staatschefs Nadjibullah kann daraus nicht abgeleitet werden (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 11. November 2004, AuAS 2005, 71).
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